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Das Sperrsystem zum Spielerschutz

Selbstsperre und Fremdsperre:

Glücksspiele bergen ein Suchtrisiko. LOTTO Mecklenburg-Vorpommern bietet nach gesetzlicher Definition besonders risikoreiche Lotterien wie die tägliche Zahlenlotterie KENO und die Sportwette TOTO an.

Seit dem 01. Januar 2008 existiert ein nationales Sperrsystem, das dazu dient, gefährdete oder betroffene Personen vor der Teilnahme an Glücksspielen zu schützen. Die Spielersperre stellt ein spielformübergreifendes, bundesweites Instrument zum Schutz von Spielerinnen und Spielern und zur Bekämpfung der Glücksspielsucht dar. Durch das Sperrsystem haben Betroffene die Möglichkeit, sich von der Spielteilnahme auszuschließen.

Es wird dabei zwischen Selbstsperre und Fremdsperre unterschieden. Mit dem Sperrsystem haben Spieler die Möglichkeit, sich selbst von der Teilnahme an bestimmten Glücksspielen darunter die tägliche Zahlenlotterie KENO und die Sportwette TOTO, sowie für Abo- und Onlinespiele und das Spielen in der Spielbank zu sperren (Selbstsperre). Die Beweggründe können unterschiedlicher Natur sein, wie beispielsweise der Wunsch nach einer Spielpause oder finanzielle und soziale Probleme. Eine Begründung ist für die Beantragung der Selbstsperre nicht erforderlich.

Zusätzlich können auch Dritte, wie beispielsweise Angehörige, bei begründetem Verdacht auf problematisches Spielverhalten eine Sperre für eine betroffene Person beantragen (Fremdsperre). Bevor eine Sperre für den betroffenen Spieler verhängt wird, erhält dieser die Gelegenheit zur Stellungnahme.

OASIS - Ein bundesweites Sperrsystem:

Nach Prüfung und Zustimmung des Sperrantrags erfolgt die Registrierung der betroffenen Person im bundesweiten Sperrsystem OASIS (Online Abfrage Spieler Informations System). Einmal gesperrt, ist der Zugriff auf Glücksspiele bei keinem Anbieter, der mit OASIS verbunden ist, in keinem Bundesland möglich. Das System ist ausschließlich an legale und lizenzierte Glücksspielanbieter in Deutschland angebunden.

Spielersperrsystem OASIS - Fragen und Antworten

Sperrdauer und Aufhebung:

Die Spielersperre hat eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Für die Selbstsperre besteht auch die Möglichkeit einer kürzeren Sperrdauer (mindestens drei Monate). Eine Aufhebung der Spielersperre kann nur auf schriftlichen Antrag der gesperrten Person nach Ablauf der Mindestsperrdauer erfolgen.

Der Antrag auf Aufhebung erfolgt grundsätzlich bei der für die Führung der Sperrdatei zuständigen Glücksspielbehörde des Landes Hessen. Das entsprechende Antragsformular ist auf dieser Seite und auf www.rp-darmstadt.hessen.de verfügbar.

Bitte senden Sie Ihren Antrag auf Aufhebung von Spielersperren zusammen mit einer Kopie eines Identitätsnachweises an das:

Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat III 34 Glücksspiel, Preisprüfung
Wilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt

Wird der Antrag in einer Annahmestelle oder in der Zentrale von LOTTO Mecklenburg-Vorpommern eingereicht, wird dieser unverzüglich an die für die Führung der Sperrdatei zuständige Stelle weitergeleitet.

Für weitere Fragen und Informationen rund um das Spielersperrsystem steht Ihnen das Team von LOTTO Mecklenburg-Vorpommern gerne unter spielersperre@lottomv.de zur Verfügung.

Antragsformulare