Das Sperrsystem zum Spielerschutz
Mit Hilfe des Sperrsystems können sich Betroffene von der Spielteilnahme ausschließen lassen.
Glücksspiele bergen ein Suchtrisiko. LOTTO Mecklenburg-Vorpommern bietet nach gesetzlicher Definition besonders risikoreiche Lotterien wie die tägliche Zahlenlotterie KENO und Wetten wie TOTO und ODDSET an. Um gefährdete bzw. betroffene Personen von der Spielteilnahme ausschließen zu können, gibt es seit dem 1. Januar 2008 ein nationales Sperrsystem.
Die Spielersperre stellt ein zentrales Instrument zum Schutz von Spielern und zur Bekämpfung von Glücksspielsucht dar. Es wird dabei nach Selbstsperre und Fremdsperre unterschieden.
Spielteilnehmer haben die Möglichkeit, sich für die Teilnahme an Glücksspielen, welche nur mit Kundenkarte gespielt werden können (KENO, TOTO und ODDSET), und das Abo- und Onlinespiel sowie dem Spiel in der Spielbank für die eigene Person sperren zu lassen (Selbstsperre). Die Beweggründe können verschiedener Natur sein – z. B. der Wunsch nach einer Spielpause sowie finanzielle oder soziale Probleme. Eine Begründung ist für die Beantragung der Selbstsperre nicht erforderlich.
Auch Dritte (z. B. Angehörige) können, wenn der begründete Verdacht besteht, dass eine Person durch ihr auffälliges Spielverhalten negative Konsequenzen wie bspw. eine Spielsuchterkrankung oder Überschuldung riskiert, eine Sperre für diese Person beantragen (Fremdsperre). Der betroffene Spieler erhält vor Verfügung einer Sperre die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Nach Prüfung und Zustimmung des Sperrantrages wird die betroffene Person in dem bundesweiten Sperrsystem OASIS (Online Abfrage Spieler Informations System) registriert. Ist ein Spieler also einmal gesperrt, ist der Zugriff auf Glücksspiele in keinem Bundesland und bei keinem mit OASIS-verbundenen Anbieter möglich. Angebunden sind an das Spielersperrsystem OASIS ausschließlich legale und lizenzierte Glücksspielanbieter in Deutschland.
Die Spielersperre hat eine Laufzeit von mindestens einem Jahr. Eine Selbstsperre für die eigene Person kann auch mit einer kürzeren Sperrdauer (mindestens drei Monate) verfügt werden.
Eine Aufhebung der Spielersperre kann nur auf schriftlichen Antrag der gesperrten Person nach Ablauf der Mindestsperrdauer erfolgen. Der Antrag auf Aufhebung einer Sperre ist grundsätzlich bei der für die Führung der Sperrdatei zuständigen Glücksspielbehörde des Landes Hessen zu stellen. Wird der Antrag in einer Annahmestelle oder in der Zentrale von LOTTO Mecklenburg-Vorpommern eingereicht, wird dieser unverzüglich an die für die Führung der Sperrdatei zuständige Stelle weitergeleitet.
Bitte senden Sie Ihren Antrag auf Aufhebung von Spielersperren an das:
Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat III 34 Glücksspiel, Preisprüfung
Wilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt
Hier finden Sie das Antragsformular: www.rp-darmstadt.hessen.de
Bei weiteren Fragen rund um die Spielersperre, wenden Sie sich bitte an spielersperre@lottomv.de.