Die Kundenkarte von LOTTO MV
Sicher spielen
Seit 2008 erfüllt die Kundenkarte eine neue Funktion: den Spielerschutz! Bei Antrag einer Kundenkarte werden die Daten mit der gesetzlich geforderten nationalen Sperrdatei abgeglichen.
Außerdem gewährt die Kundenkarte den Ausschluss Minderjähriger, denn die Teilnahme an Glücksspielen ist erst ab 18 Jahren erlaubt.
Die Kundenkarte ist kostenfrei und kann in jeder LOTTO-Annahmestelle des Landes durch Personen ab 18 Jahren beantragt werden.
Ihre Vorteile beim Spiel mit der Kundenkarte
- Alle Gewinne sind gesichert und werden automatisch überwiesen
- Extrabenachrichtigung bei Gewinnen ab 5.000 Euro und Sachgewinnen
- Bequeme Identifikation bei Spielen mit Kundenkartenpflicht wie KENO und TOTO
- Kostenloser Begleiter
Der Antrag: Einfach & schnell
Nur drei Schritte sind notwendig, um zukünftig mit Kundenkarte spielen zu können. Die Kundenkarte ist kostenlos und gilt zunächst für vier Jahre. Eine Kündigung ist nicht notwendig. Letztlich entscheiden Sie über den Einsatz, sofern es sich nicht um spielsuchtgefährdende Glücksspiele handelt.(1) Antrag ausfüllen
In den LOTTO-Annahmestellen liegt der Kundenkartenantrag aus.
Die entsprechenden Felder mit Namen, Geburtsdatum, Adresse und Bankverbindung müssen ausgefüllt werden.
(2) Antrag abgeben
Den Antrag können Sie direkt in der Annahmestelle abgeben.
Der LOTTO-Mitarbeiter überprüft anhand ihres Personalausweises die Daten und schaltet ihre Kundenkarte frei.
(3) Kundenkarte bereit
Sobald die Kundenkarte aktiviert wurde, kann es losgehen.
Diese sollten Sie am besten zu jeder Spielscheinabgabe vorlegen, um die Vorteile in vollen Zügen nutzen zu können.
Spielt man klassisch in der LOTTO-Annahmestelle, gibt man normalerweise seinen Spielschein anonym ab. Es sind keinerlei Daten hinterlegt, um im Gewinnfall den Gewinner ausfindig zu machen. Theoretisch könnte jeder, der diese Spielquittung vorlegt, Gewinnansprüche geltend machen. Insofern sollte man die Spielquittung wie ein rohes Ei behandeln und sicher aufbewahren. Auch Licht und Wärme sollten bei dem Thermopapier vermieden werden. Sonst ist die Quittung am Ende nur noch schwarz und nicht mehr lesbar.
In Sachen Gewinnauszahlung geht man mit der Kundenkarte auf Nummer sicher. Denn mit dem Kundenkartenantrag wurden alle relevanten Spielerdaten hinterlegt. Jeder Gewinn ist zuordenbar. Gewinne werden automatisch auf das angegebene Konto überwiesen. Wobei Kleingewinne bis 500 Euro zunächst für 13 Wochen in der LOTTO-Annahmestelle auszahlbar sind. Erfolgt keine Abholung, werden diese überwiesen. Bei Gewinnen über 5.000 Euro und Sachgewinnen aus Sonderauslosungen wird der Gewinner schriftlich benachrichtigt.
Laut Gesetzgebung zählen KENO als tägliche Zahlenlotterie sowie TOTO als Sportwetten zu den spielsuchtgefährdenden Glücksspielen und bedürfen einer Identitätskontrolle. Diese wird durch LOTTO MV durch die Kundenkarte gewährleistet. Insofern ist die Spielteilnahme bei KENO und TOTO nur in Verbindung mit der Kundenkarte möglich. Jedoch genießen Sie in diesem Falle ebenfalls die Vorteile der Kundenkarte.
Verlorene Spielquittungen sollten trotz Kundenkartensicherheit trotzdem gesperrt werden. Das übernimmt die Hotline, die Sie unter 0381/40 555 802* erreichen.
Ähnlich verhält es sich bei einer verlorenen Kundenkarte. Auch hier sollten Sie sich mit dem Kundenservice unter 0381/40 555 802* schnellstmöglich in Verbindung setzen.
(*Es gelten die Festnetztarife.)
Für Urlauber ist die Kundenkarte ein idealer Reisebegleiter. Denn wer in Mecklenburg-Vorpommern nicht auf das LOTTO spielen verzichten will, geht mit der Kundenkarte auf Nummer sicher. Auch wenn Sie schon längst wieder zu Hause sind, werden alle Gewinne automatisch nach der Wartezeit zur Auszahlung in der LOTTO-Annahmestelle überwiesen bzw. werden Sie über größere Bargeld- und Sachgewinne benachrichtigt.
Denn Spielquittungen aus Mecklenburg-Vorpommern können nur in den hiesigen LOTTO-Annahmestellen eingelöst werden, nicht in einem anderen Bundesland. Gewinne werden nach der Wartezeit zur Auszahlung in der LOTTO-Annahmestelle automatisch überwiesen.
Bitte beachten Sie ebenfalls: Die Kundenkarte von LOTTO MV ist nur in Mecklenburg-Vorpommern gültig. Beantragt werden kann diese in jeder LOTTO-Annahmestelle des Landes.
Um persönliche Daten wie bspw. Adresse oder Bankdaten zu aktualisieren, bedarf es nur eines formlosen Schreibens. Bitte geben Sie darin den Grund der Datenänderung sowie die neuen Daten an. Zwingend notwendig ist Ihre Unterschrift. Das Schreiben können Sie in der LOTTO-Annahmestelle abgeben oder direkt an LOTTO MV senden.
Weiterhin ist es möglich, in der LOTTO-Annahmestelle eine Kundenanfrage auszufüllen. Bei Namensänderungen wird zudem eine standesamtliche Urkunde als Nachweis benötigt. Auch im Todesfall ist ein urkundlicher Nachweis notwendig.
Nach Eingang der erforderlichen Unterlagen bei LOTTO MV wird die Aktualisierung der Daten vorgenommen.
Die Beantragung einer neuen Kundenkarte ist nicht notwendig. Datenänderungen werden automatisch auf der noch aktuellen Kundenkarte hinterlegt.