FAQ
ALLE WICHTIGEN THEMEN RUND UM LOTTO Mecklenburg-Vorpommern
Was Sie schon immer über unser Online-Portal und seine Prozesse wissen wollten, haben wir für Sie hier kompakt zusammengefasst.
(Infos zur Registrierung bei LOTTO MV)
(Infos zu Ihrem Kundenkonto MEIN LOTTO)
(Infos zum Online-Spiel & der LOTTO MV APP)
(Infos zu Zahlungsmöglichkeiten)
(Infos zum LOTTO-Gewinn)
(Infos zu Datenschutz & Spielerschutz)
Sicherheit
LOTTO MV steht für Sicherheit und Seriosität. Der Schutz Ihrer Daten ist für uns von höchster Bedeutung. Die Erhebung der persönlichen Daten erfolgt gemäß den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis. Sie können der Speicherung Ihrer persönlichen Daten selbstverständlich jederzeit widersprechen. Alle Informationen zum Datenschutz finden Sie hier: Datenschutz
- Nutzen Sie für jeden Online-Dienst ein unterschiedliches Passwort.
- Das Kennwort sollte nicht vollständig in einem Wörterbuch zu finden sein.
- Je länger und komplexer ein Passwort ist, desto besser.
- Ein starkes Passwort sollte Zeichen aus allen möglichen Kategorien verwenden (Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen).
Sie können ein neues Passwort anfordern. Klicken Sie rechts oben auf der Website auf „Anmelden“ bzw. auf das Schloss-Symbol. Im Eingabefenster wählen Sie die Option "Passwort vergessen“. Im nächsten Schritt geben Sie zur Verifizierung Ihre E-Mail-Adresse und Ihr Geburtsdatum ein. Danach wird Ihnen ein temporäres Passwort zugesendet, welches 24 Stunden gültig ist. Nach erfolgreicher Anmeldung mit dem temporären Passwort werden Sie aufgefordert, ein neues Passwort anzugeben. Dieses darf nicht mit einem zuvor verwendeten Passwort übereinstimmen.
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an unseren Kundenservice.
Wir würden es sehr bedauern, wenn Sie uns dauerhaft verlassen wollen. Dennoch finden Sie unter MEIN KONTO die Option DEREGISTRIEREN. Die dauerhafte Schließung Ihres Kundenkontos ist möglich, wenn keine laufenden Spielaufträge und keine aktiven Spielaufträge mit der Laufzeit Dauerschein vorhanden sind, Ihr Kundenkonto kein Guthaben aufweist und keine Sperre aufgrund einer Rücklastschrift besteht. Ansonsten wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice.
Im Glücksspielstaatsvertrag hat der Gesetzgeber ein Einzahlungslimit von max. 1.000,00 Euro pro Monat festgelegt. Unter MEIN KONTO können Sie die Höchstgrenze Ihres „Einzahlungslimit pro Monat“ individuell festlegen. Zusätzlich können Sie das Einzahlungslimit pro Woche und Tage sowie Spieleinsatzlimits und Verlustlimits bestimmen. Eine Anpassung ist an dieser Stelle jederzeit möglich. Eine Herabsetzung der Limits ist sofort wirksam, eine Heraufsetzung dagegen erst nach sieben Tagen.
Glücksspiel beinhaltet die Gefahr eines übermäßigen Spielverhaltens. Deshalb haben Spieler, die Möglichkeit unter anderem für die Teilnahme am Onlinespiel sperren zu lassen. Spielersperren sind insofern ein wichtiger Beitrag zum Schutz spielsuchtgefährdeten Spieler.
Wird ein Spieler von der Teilnahme am Glücksspiel durch Selbst- oder Fremdsperre ausgeschlossen, werden die Daten umgehend an das bundesweite Sperrsystem weitergeleitet und sein Spielkonto gesperrt. Spielersperren gelten neben dem Onlinespiel für den Ausschluss von der Teilnahme in der LOTTO-Annahmestelle an ODDSET, TOTO, KENO sowie in den Spielbanken für das kleine und große Spiel. Die Sperre kann erst nach einer Laufzeit von mindestens einem Jahr wieder aufgehoben werden. Weitere Informationen und den Antrag zur Spielersperre finden Sie hier: Sperrsystem
Wird ein Spieler von der Teilnahme am Glücksspiel durch Selbst- oder Fremdsperre ausgeschlossen, werden die Daten umgehend an das bundesweite Sperrsystem weitergeleitet und sein Spielkonto gesperrt. Spielersperren gelten neben dem Onlinespiel für den Ausschluss von der Teilnahme in der LOTTO-Annahmestelle an ODDSET, TOTO, KENO sowie in den Spielbanken für das kleine und große Spiel. Die Sperre kann erst nach einer Laufzeit von mindestens einem Jahr wieder aufgehoben werden. Weitere Informationen und den Antrag zur Spielersperre finden Sie hier: Sperrsystem
Wir haben die gesetzliche Auflage, Sie regelmäßig vor Beginn eines Spiels über Ihre Einsätze, Gewinne und Verluste zu informieren. Die aktive Kenntnisnahme dieser Aufstellung bietet Ihnen außerdem die Möglichkeit, Ihr Spielverhalten ständig im Blick zu haben.
LUGAS ist das übergeordnete, länderübergreifende Glücksspielaufsichtssystem. Der Anschluss an dieses System ist für Anbieter von Glücksspielen im Internet verpflichtend. Damit wird ein anbieterübergreifender Abgleich von Daten möglich. Die Zentraldateien bestehen aus einer Datei zur Überwachung des anbieterübergreifenden, monatlichen Einzahlungslimits (Limitdatei, § 6c GlüStV 2021) und einer Datei zur Verhinderung des parallelen Spiels bei mehreren Glücksspielanbietern (Aktivitätsdatei, § 6h GlüStV 2021). Beide informationstechnischen Systeme werden zunächst ab 1. Juli 2021 vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt und ab 1. Januar 2023 von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder verwaltet.